Der Schutz unserer Gesundheitsdaten ist Geschichte

Die sehr schlechte Qualität der erhobenen Daten im Gesundheitsbereich wurde immer wieder von Public-Health-Experten kritisiert und eingefordert. Diese Daten waren immerhin die Rechtfertigung für Grundrechts-Verletzungen und Grundbedürfnis-Verletzungen.

Die Gesundheitsminister klagten immer wieder darüber, dass die Regierung bisher keine Handhabe gegen Krankenhausbetreiber hätte, wenn diese ihre Daten nicht hergeben wollen.
Ein Gesetz zu beschließen, dass dies erzwingen würde, war nun schon 2 Jahre lang nicht möglich. Als ein unüberwindbares Hindernis wurde der Datenschutz genannt, der unbedingt zu respektieren wäre.

Ab dem Frühjahr 2022 ermöglichte die Regierung jedoch, dass den Pharma-Konzernen die genauest-möglichen Daten zur Verfügung gestellt werden dürfen, die sie sich nur wünschen konnten.

Der Regierung gelang es zwar nicht, Daten für eine gute Pandemiepolitik zu organisieren, ihr gelangen allerdings andere Gesetze: Im Frühjahr 2022 konnte das Arzneimittelgesetz so verändert werden, dass es seit dem erlaubt ist, den Pharma-Konzernen und auch einer Menge wenig-demokratischer Regierungen all die Gesundheitsdaten der Bevölkerung zukommen zu lassen, bei denen es um Medikamente geht. Da man über Medikamente auch indirekt auf die Krankheiten und Schwächen der Menschen schließen kann, wurden den Pharma-Konzernen damit praktisch unsere ganzen Gesundheitsdaten zur Verfügung gestellt. Diese Daten sollen aber nicht wie früher anonymisiert oder pseudonymisiert übergeben werden, sondern mit Klarnamen, sodass der Bezug zu den einzelnen Menschen klar erkennbar ist.

Die renommierten Medien berichteten nicht erkennbar.

Bis zu dieser Gesetzesänderung durften die Daten nur anonymisiert oder in Ausnahmefällen pseudonymisiert weitergegeben werden, weil sie einerseits für die Forschung wichtig sind, andererseits es aber niemanden etwas anging, welche Medikamente man schluckt. Die Regierung änderte ihre Haltung offenbar stillschweigend, was im Zuge der hitzigen Impfpflicht-Debatte unerkannt blieb. Solche Daten sind für Konzerne mehr wert als Gold.

Gleichzeitig wurde im Gesetz beschlossen, dass die Bürgerinnen und Bürger kein Recht mehr haben sollen, über den Gebrauch ihrer Daten im konkreten Fall informiert zu werden, kein Recht, eigene Daten löschen zu lassen, kein Recht, der Datennutzung zu widersprechen.

Die Bevölkerung hatte bis heute keine Möglichkeit, sich gegen den kompletten Verkauf ihrer Gesundheitsdaten zu wehren, weil die Medien dazu schweigen.

Vor einem Jahr gab es schon Versuche, den Datenschutz bei Gesundheitsdaten zu lockern. Damals wurden die Bürgerinnen und Bürger informiert und konnten sich wehren. Der Bevölkerung war der Schutz ihrer höchstpersönlichen Daten offenbar wichtig. Der damalige Gesundheitsminister versicherte, wie wichtig auch ihm der Schutz unserer persönlichen Gesundheitsdaten sei.

Wird die Regierung zu dem Wort des damaligen Ministers stehen und diese Gesetzesänderung mit sofortiger Wirkung rückgängig machen und nicht mehr versuchen, den Datenschutz auf anderen Wegen zu beseitigen?

Dieser Artikel bezieht sich auf den §80 des Arzeimittelgesetzes. Hier die Änderungen des Gesetzestextes vom Februar: https://www.jusline.at/paragraphs/history/59673?msclkid=e400b26fb2b211eca02fc53a66555a8f

3 Gedanken zu „Der Schutz unserer Gesundheitsdaten ist Geschichte

  1. Mir fehlen einfach die Worte um auszudrücken, wie unglaublich
    ich diese Politik und die Informationspolitik der Mainstreem-Medien
    finde.
    Ich hoffe auf mündige Bürger und Wähler, die kritisch ihre
    Stimme abgeben.

  2. Ich habe nun aufgrund meiner persönlichen Betroffenheit die Datenschutzbehörde über diesen Sachverhalt informiert. Aus meiner Sicht wurde mit dieser Gesetzesänderung Tür und Tor für eine Schädigung meines Lebens und des Lebens anderer Menschen geöffnet. Folgende Mail habe ich geschrieben:

    ich wende mich an Sie, weil ich vermute, dass vor einigen Monaten eine Gesetzesänderung beschlossen wurde, die es erlaubt, meine personenbezogenen Daten so zu verarbeiten, wie es mit der DSGVO nicht vereinbar ist. Zumindest einige Juristinnen, die ich kenne, sind sich dessen sicher.

    Es handelt sich um eine Änderung im Arzneimittelgesetz:

    Im Februar wurde das Arzneimittelgesetz so verändert, dass es seit dem erlaubt ist, Pharma-Konzernen und einer großen Menge weiterer Empfänger praktisch meine gesamten Gesundheitsdaten zukommen zu lassen, bei denen es um Medikamente geht. Da man über Medikamente auch indirekt auf meine Krankheiten und Schwächen schließen kann, wurden damit praktisch meine ganzen Gesundheitsdaten zur Verfügung gestellt! Diese Daten sollen aber nicht mehr wie früher anonymisiert oder pseudonymisiert übergeben werden, sondern mit Klarnamen, sodass der Bezug zu meiner Person klar erkennbar bleibt!

    Gleichzeitig wurden im Gesetz einige Artikel der DSGVO als unwirksam erklärt, sodass ich kein Recht mehr haben soll, über den Gebrauch meiner Daten im konkreten Fall informiert zu werden, kein Recht, eigene Daten löschen zu lassen, kein Recht, der Datennutzung zu widersprechen.

    Die Änderungen im §80 des Arzeimittelgesetzes sind hier ersichtlich: https://www.jusline.at/paragraphs/history/59673?msclkid=e400b26fb2b211eca02fc53a66555a8f

    Ich bin erschüttert über diese Entwicklung und auch das Stillschweigen aller Medien! Ich erachte den Datenschutz generell als sehr wichtige kulturelle Errungenschaft und glaube auch, dass die allermeisten Österreicher so denken. Und ich möchte meine Daten Konzernen und sonstigen Empfängern nicht anvertrauen, die vor allem in ihrem eigenen Interesse handeln und sich für meine Zustimmung zur Datenverarbeitung nicht interessieren.

    Deshalb bitte ich Sie, diesbezüglich tätig zu werden, die Rückgängigmachung dieser Gesetzesänderung zu erwirken, und auch mitzuhelfen, dass diese Entwicklung nicht mehr totgeschwiegen wird.

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